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Tarifordnung – gültig ab 1.1.2010 |
| 1. |
Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist eine Mitgliedschaft beim gemeinnützigen Verein “St. Elisabeth” erforderlich. Dafür ist ein einmaliger Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet das Präsidium endgültig. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Sie kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. |
Mitgliedsbeitrag
einmalig € 262,00 |
| 2. |
Für die Bereitstellung der selbstständigen Personenbetreuer/innen ist eine Halbjahresgebühr für eine Pflegedauer von 6 Monaten zu entrichten. Die Verköstigung und Unterbringung des Pflegepersonals erfolgt im Haushalt der Pflegeperson und ist kostenfrei. Wird die Pflege vorzeitig beendet, so besteht kein Anspruch auf eine Pro-Rata-Abrechnung – das heißt, dass bei vorzeitiger Beendigung der Pflege, aus welchen Grund auch immer, keine anteilige Halbjahresgebühr rückerstattet wird. |
Halbjahresgebühr
€ 523,00 |
| 3. |
Die von “St. Elisabeth” zur Verfügung gestellten selbstständigen Personenbetreuer/innen sind “fördernde Mitglieder” des Vereines. Die Höhe der Entlohnung soll sich nach dem Betreuungsumfang richten. Es wird ersucht, die Höhe dieses Taggeldes an unsere Empfehlung anzupassen. |
Taggeld
unsere Empfehlung € 54,00 bis € 65,00 |
| 4. |
Wenn der Fahrdienst von „St. Elisabeth“ für die An- und Abreise der Personenbetreuer/innen in Anspruch genommen wird, ist jeweils ein Fahrtkostenzuschuss, abhängig vom Bundesland, pro Fahrt und Person zu entrichten. Diesen Kostenzuschuss erhält der Fahrer. Durch unseren Fahrdienst ist sichergestellt, dass der Turnuswechsel pünktlich stattfindet, die Turnusdauer eingehalten wird und eine geordnete Übergabe erfolgen kann. Jede andere An- und Abreiseregelung (z.B. durch fremde Dienste) entbindet uns von unseren Verpflichtungen. |
Fahrtkostenzuschuss
- Wien € 20,00
- Burgenland € 25,00
- Niederösterreich € 30,00
- Oberösterreich € 40,00
- Steiermark € 40,00
- Salzburg € 50,00
- Kärnten € 50,00
- Tirol € 60,00
- Vorarlberg – Kosten der Bahnfahrt
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| 5. |
Aufgrund der erforderlichen Anmeldung der Pfleger/innen als selbstständige Personenbetreuer/innen entstehen Beitrags- und Verwaltungsabgaben. Darin enthalten sind alle Abgaben an die Sozialversicherungsanstalt (ab 01.01.2011 zwei unterschiedliche Tarife, da zahlreiche Personenbetreuer/innen bereits das vierte Versicherungsjahr beginnen), Kammerumlage, Porti, Bankspesen sowie Kosten für den Bearbeitungsaufwand. |
Beitrags- und Verwaltungsabgaben
für 2 Betreuerinnen
monatlich € 350,00 bzw. € 464,00
(bitte beachten Sie, dass beim Einsatz von zwei selbstständigen Personenbetreuerinnen im 14-tägigen Wechseldienst einkommensabhängig ab Pflegestufe 3 eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Höhe von € 550,00 gewährt wird) |
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